(Noch) kein Jugendparlament aber immerhin ein Jugendvorstoss

Die glp Bülach hat bereits anlässlich der Vernehmlassung zur Totalrevision der Gemeindeordnung die Verankerung eines kommunalen Jugendparlaments vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat die Aufnahme eines Jugendvorstosses in die totalrevidierte Gemeindeordnung gebilligt. Nehmen die Stimmberechtigten die Vorlage in der Volksabstimmung an, erhalten die Jugendlichen in Bülach erstmals politische Möglichkeiten.

 

Der Jugendvorstoss sieht vor, dass 28 Jugendliche (ursprünglich waren 20 angedacht) zwischen dem 12. und dem vollendeten 18. Altersjahr mit Wohnsitz in Bülach einen Jugendvorstoss in Form eines Postulates zu Gegenständen in der Kompetenz des Gemeinderates einreichen können.

 

Das Milizsystem erfordert zahlreiche engagierte Persönlichkeiten in zahlreichen Gremien auf der lokalen, kantonalen und nationalen Ebene. Ähnlich wie im Sport muss auch in der Politik eine Nachwuchsförderung betrieben werden, muss doch die Jugend von heute die ehrenamtlichen Politiker und Behördenmitglieder in der Zukunft stellen. Obwohl ein kommunales Jugendparlament zu sehr geringen Kosten einen erheblich grösseren Beitrag zur politischen Nachwuchsförderung hätte leisten können als ein blosser Jugendvorstoss, begrüsst die glp Bülach dessen Aufnahme in die Gemeindeordnung. Engagierte Jugendliche erhalten dadurch selbst die Möglichkeit, die Verankerung eines kommunalen Jugendparlaments mittels des Jugendvorstosses zu verlangen.

 

Für den Vorstand der glp Bülach

 

Patrick Honegger-Müntener