Schul- oder Einheitsgemeinde?

Kürzlich verkündete die Sekundarschulgemeinde Bülach, dass sie nach Abwägung der Vor- und Nachteile an ihrer Eigenständigkeit festhalte. Eine Fusion mit der Stadt Bülach zur Einheitsgemeinde lehne sie ab, da sie ein breit gefächertes Lernangebot sowie ein direktes Mitspracherecht gewährleiste, was allfällige Kostenvorteile überwiege. Für die Stimmberechtigten bleibt die Faktenlage indes diffus, da bisweilen kein öffentlich zugänglicher Bericht existiert. Abgesehen davon überzeugen die Argumente nicht:

Die Bildung einer Einheitsgemeinde hat keinen Bildungsabbau zur Folge, da die schulischen Belange prinzipiell durch das kantonale Recht vorgeschrieben sind. Weshalb ein breit gefächertes Lernangebot nicht durch die Stadt Bülach gewährleistet werden kann, ist weder begründet noch nachvollziehbar.

Das demokratische Argument ist ebenso unverfänglich. Nach dem Protokoll nahmen an der letzten Gemeindeversammlung gerade einmal 32 Stimmberechtigte teil. Dies obgleich es gemäss den letzten nationalen Wahlen 20'967 Stimmberechtigte (davon 12'297 allein in Bülach) gibt. Damit liegt die effektive Beteiligung bei verschwindenden 0.153% und die demokratische Legitimation für ein Budget von fast CHF 30'000'000 ist relativ gering. Eine Parlamentsgemeinde könnte dies zwar verbessern, wird aber vom kantonalen Gesetzgeber für Schulgemeinden verboten. Die Einheitsgemeinde ist damit die einzige Möglichkeit, die demokratische Legitimation effektiv zu verbessern.

Primär dürfte die Sekundarschulgemeinde auch nicht um das Mitspracherecht der Bevölkerung besorgt sein. Andernfalls sollte sie es den Stimmberechtigen ermöglichen, anlässlich einer transparenten Urnenabstimmung in Kenntnis der Sachlage über die zukünftige Organisation zu entscheiden.

 

Patrick Honegger-Müntener, Vorstandsmitglied glp Bülach